Behördenfehler lässt Fernreise scheitern: Gemeinde aus Sachsen muss zahlen
Weil er aufgrund eines Behördenfehlers beim Umgang mit seinem zwischenzeitlich verlorenen Reisepass eine teure Fernreise nach Neuseeland abbrechen musste, steht einem Mann aus Sachsen einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge Schadenersatz zu. Er habe Anspruch auf Vermögensschutz aufgrund einer Amtspflichtverletzung, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe. Die Gemeinde Moritzburg muss ihm deshalb den Preis für die Reise und die Kosten für die Umbuchung des Hinflugs ersetzen. Laut Gericht geht es um gut 14.000 Euro. (Az. III ZR 179/25)