
Gericht: Ausschluss von Klassenfahrt als Strafe für Regelverstoß von Schüler zu hart
Ein Schüler aus Niedersachsen darf einem Gerichtsurteil zufolge trotz eines Regelverstoßes an einer Abschlussklassenfahrt teilnehmen. Ihn wegen des Abfotografierens einer Klassenarbeit mit dem Ausschluss von der Reise zu bestrafen, sei zu hart, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg am Donnerstag in einem Eilverfahren. Die Klassenkonferenz konnte demnach nicht ausreichend begründen, warum dessen Fehlverhalten eine "grobe" Pflichtverletzung war (Az.: 4 B 87/25).