Münchener Gericht weist Verbraucherklage wegen Werbung bei Amazon Prime ab
Eine Verbraucherklage gegen den US-Konzern Amazon wegen Werbung in dessen Streaming-Angebot Prime Video ist abgewiesen worden, die Verbraucherschützer dahinter wollen aber in Revision gehen. Die Einführung der Werbeunterbrechungen sei den Vertragsbedingungen zufolge zulässig gewesen, erklärte das Bayerische Oberste Landesgericht am Freitag. Die Verbraucherzentrale Sachsen will nun vor den Bundesgerichtshof ziehen.