Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
Die vom Landgericht Hamburg gegen zwei Männer wegen eines Autorennens mit einem toten Kind verhängten mehrjährigen Haftstrafen sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Revision der Staatsanwaltschaft als unbegründet ab, weil die Nachprüfung des Urteils keine Rechtsfehler ergeben habe, wie das Hamburger Gericht am Montag erklärte. Auch die Revision der Nebenkläger verwarf der BGH als unzulässig.