Mietwagen nach Unfall: Fiktiver Preis für höherwertiges Auto nicht entscheidend
Wer nach einem nicht selbstverschuldeten Verkehrsunfall einen Mietwagen als vorübergehenden Ersatz nutzt, kann nur die notwendigen Kosten für diese Fahrzeugklasse geltend machen. Nicht entscheidend ist, was ein dem eigenen Auto gleichwertiger Mietwagen gekostet hätte, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag entschied. Es müsse der wirtschaftlichste Weg zur Schadensbehebung gewählt werden. (Az. VI ZR 67/25)