Spaniens Amnestiegesetz für katalanische Aktivisten ist mit EU-Recht vereinbar
Das spanische Amnestiegesetz für katalanische Unabhängigkeitsbefürworter ist mit dem EU-Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg sieht laut Urteilen vom Donnerstag keinen Verstoß gegen EU-Richtlinien. Die 2024 beschlossene Amnestie kam katalanischen Aktivisten zugute, die nach dem gescheiterten Abspaltungsversuch der reichen Region im Nordosten Spaniens im Jahr 2017 von der spanischen Justiz verfolgt wurden. (Az. C-523/24 und C-666/24)