
Leibliche Mutter muss Kind auch nach Adoption Identität von Vater nennen
Auch nach einer Adoption ist die leibliche Mutter dem Kind gegenüber grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch im Fall einer Frau im Alter von Ende 30, die als kleines Mädchen adoptiert worden war. Die leibliche Mutter hatte angegeben, sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern zu können. (Az. XII ZB 183/21)