Monaco Journal - Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden

Börse
Euro STOXX 50 0.48% 6302.82 €
Goldpreis 0.64% 4325.9 $
DAX 0.56% 25408.64 €
MDAX 0.8% 31031.35 €
TecDAX 0.45% 3975.48 €
SDAX 0.32% 18124.5 €
EUR/USD 0.17% 1.1399 $
Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden
Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden / Foto: KENZO TRIBOUILLARD - AFP/Archiv

Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden

Betreiber von E-Scootern dürfen mit sogenannten Sondernutzungsgebühren belastet werden. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht laut einer Mitteilung von Mittwoch. Die Gebühren seien gerechtfertigt, da es durch E-Scooter immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen komme. Die Richter wiesen damit eine Klage von vier E-Scooter-Betreibern sowie den Eilantrag eines Betreibers ab.

Textgröße:

Hintergrund des Rechtsstreits war dem Gericht zufolge eine Änderung der Satzung der Gebührentarife der Stadt Köln. Die Domstadt kann E-Scooter-Betreiber demnach seit Mai 2022 mit Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr belegen. Auf die in Köln aktiven E-Scooter-Betreiber Bolt, LimeBike, TIER und VOI kamen damit Gebühren von bis zu 450.000 Euro zu. Die Betreiber führten demnach an, dass dies praktisch das Angebot von E-Scootern im Stadtgebiet verhindere.

In seiner Begründung folgte das Gericht der Argumentation der Stadt Köln. Die Gebühren seien dadurch gerechtfertigt, dass Fußgänger und Fahrradfahrer durch nicht ordnungsgemäß abgestellte oder umgefallene E-Scooter regelmäßig behindert werden. Eine von den Anbietern kritisierte Benachteiligung gegenüber Bike- oder Carsharing-Angeboten rechtfertigte das Gericht ebenfalls: Diese Angebote leisteten "einen größeren Beitrag zur Reduzierung des individuellen Autoverkehrs als E-Scooter".

Gegen die Urteile kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

J.Rossi--MJ