Entlastung für Notaufnahmen: Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung
Notaufnahmen und Rettungsdienste sollen entlastet, Patienten schneller an den richtigen Arzt vermittelt werden: Der Bundestag hat am Donnerstag mit großer Mehrheit die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Die Notaufnahmen könnten sich künftig "auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen", sagte Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Während die Krankenkassen die Reform insgesamt begrüßten, sehen sie Patientenschützer kritisch.
Kernziel der Reform ist, dass nur noch die Menschen in die Notaufnahme kommen, die dort auch wirklich hingehören. Dazu sollen an Krankenhausstandorten so genannte Integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet werden. Sie werden zur zentralen Anlaufstelle für Hilfesuchende in medizinischen Notfällen. Nach einer medizinischen Ersteinschätzung an den INZ können Patientinnen und Patienten je nach Dringlichkeit an eine ärztliche Kooperationspraxis, eine Notdienstpraxis oder direkt in die Notaufnahme vermittelt werden.
"Mit diesem Notfallwegweiser kommen die Patienten so immer an die richtige Stelle", sagte Linnemann. 98 Prozent der Bevölkerung würden innerhalb von 30 Autominuten einen Standort mit Integriertem Notfallzentrum erreichen können, erläuterte der CSU-Gesundheitspolitiker Hans Theiss in der Debatte.
Patientinnen und Patienten sollen schon beim telefonischen Erstkontakt an die jeweils passende medizinische Einrichtung vermittelt werden. Dazu soll die Rufnummer 116117 der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut und mit der Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen vernetzt werden.
Je nachdem, ob jemand mit Akutbeschwerden den Notruf 112 oder die 116117 wählt, am Ende könne "jeder Patient die Behandlung bekommen, die er braucht", sagte dazu der CSU-Gesundheitspolitischer Theiss. Bei der Ersteinschätzung soll sich das medizinische Personal auch auf die elektronische Patientenakte und den Einsatz von künstlicher Intelligenz stützen können.
Mit der Reform wird zudem die Finanzierung der Rettungsdienste erstmals gesetzlich abgesichert. Die Luftrettung soll gestärkt werden, was bei einer geplanten Reduzierung der Krankenhausstandorte die Rettung garantieren soll. Die medizinische Notfallrettung müsse trotz aller Sparmaßnahmen Vorrang haben, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Tanja Machalet. "Kein Hubschrauber bleibt am Boden, weil das Kerosin zu teuer ist."
Die Integrierten Notfallzentren sollen zudem Not-Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte an Patienten abgeben können. Das soll Patienten Arzt- und Apothekenbesuche ersparen und auch hier für mehr Effizienz im Gesundheitswesen sorgen.
"Wir gehen besser mit finanziellen Ressourcen um", betonte Linnemann. Bisher entstünden hohe Kosten, "wenn Rettungsdienste unnötig gebunden werden und Notaufnahmen vermeidbare Behandlungsfälle übernehmen". So seien der gesetzlichen Krankenversicherung für Rettungsdienstfahrten im Jahr 2025 Kosten in Höhe von mehr als zehn Milliarden Euro entstanden.
Nach Ansicht des Grünen-Gesundheitspolitikers Janosch Dahmen macht das Gesetz "das Leben der Menschen in Not- und Akutsituationen im Land wirklich besser". Menschen könnten so versorgt werden, "dass sie erst gar nicht ins Krankenhaus müssen". Zugleich kritisierte Dahmen, dass im Zusammenspiel mit dem Krankenkassenspargesetz eine Verknappung von Arztterminen die Folge sei. Patienten könnten zwar besser gelotst werden, "aber wohin, wenn Arzttermine nicht verfügbar sind?"
Für die Linksfraktion begrüßte die Abgeordnete Stella Mertendino grundsätzlich die geplanten Neuregelungen. Das System funktioniere jedoch schon jetzt nur, "weil die Beschäftigten täglich über ihre Grenzen hinausgehen". Zugleich werde die Finanzierung der Notfallrettung gedeckelt.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, lobte die flächendeckende Einrichtung von Integrierten Notfallzentren. Allerdings fehle dort eine verbindliche Steuerung von Hilfesuchenden ohne akuten Behandlungsbedarf in die reguläre vertragsärztliche Versorgung. Der Chef der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas, erklärte, die Reform erspare Patienten unnötige Wege und sorge für "die dringend nötige Entlastung beim Personal in Notaufnahmen".
Nach Ansicht des Vorstands der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, wird die Reform aber an personelle Grenzen in den medizinischen Einrichtungen stoßen. Das sei schon bei der stationären und ambulanten Versorgung der Fall, sagte Brysch der Nachrichtenagentur AFP.
Als nächstes muss sich der Bundesrat mit dem Gesetz befassen. Eine Zustimmung der Länderkammer ist nicht notwendig, diese kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.
L.Bisset--MJ