Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt
Opfer von häuslicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem vorsieht, dass Verfahren vor Familiengerichten nicht mehr am Wohnort der Betroffenen stattfinden müssen. Stattdessen sollen sie die Wahl zwischen mehreren Gerichtsstandorten haben, um ihren aktuellen Wohnort einfacher geheim halten zu können.
"Familiengerichte haben eine zentrale Rolle im Schutz vor häuslicher Gewalt", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Sie entscheiden über Unterhalt, Scheidung und Umgang mit gemeinsamen Kindern. Deshalb richten wir das familiengerichtliche Verfahren noch besser am Ziel des Gewaltschutzes aus."
Familiengerichte sollen künftig Hinweisen auf Gewalt "früh und konsequent nachgehen", wie die Ministerin betonte. Es solle sichergestellt werden, "dass Richterinnen und Richter besonderes Fachwissen zu den Dynamiken häuslicher Gewalt mitbringen". In dem Gesetz soll auch klargestellt werden, dass in Gewaltfällen eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass Gerichte in Fällen häuslicher Gewalt bei Streitigkeiten um gemeinsame Kinder nicht mehr aktiv auf eine Einigung zwischen den Eltern hinarbeiten. Dies zielt darauf ab, dem von Gewalt betroffenen Elternteil "Aushandlungsprozesse mit dem gewalttätigen Elternteil" zu ersparen.
A.Simon--MJ